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Jahresbericht
2017
Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Nationale Menschenrechtsinstitution ist im 2017 auf reges Interesse gestossen. Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen befürwortete die Schaffung einer NMRI in der Schweiz. Das vom Bund vorgeschlagene Modell wurde jedoch auch kritisiert.

„Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen befürwortete die Schaffung einer NMRI in der Schweiz.“

Mit der Vernehmlassung erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer künftigen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz. Der Bund präsentierte seinen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Institution. Die rege Beteiligung von Parteien, Kantonen, ausserparlamentarischen Kommissionen, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, der NGOs sowie weiteren Organisationen an der Vernehmlassung zeigt das breite Interesse an der Schaffung und der konkreten Ausgestaltung einer NMRI in der Schweiz. Der überwiegende Teil der Stellungnahmen befürwortet – oft unter Verweis auf die Arbeiten des SKMR – im Grundsatz die Schaffung einer solchen Institution. Zu den Befürwortern zählen Parteien wie CVP und SP, die Konferenz der Kantonsregierungen, zahlreiche Kantone und economiesuisse als Dachverband der Schweizer Wirtschaft. Viele dieser Stellungnahmen erachten indes den vorgeschlagenen Weg als zu defensiv. Sie fordern den Bundesrat auf, eine mutigere Lösung zu wählen und die Institution so auszugestalten, dass die Vorgaben der Pariser Prinzipien vollständig eingehalten werden.

Auch das SKMR und der SKMR-Beirat haben in ihren jeweiligen Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren den Vorentwurf begrüsst. Sie sehen jedoch beim vorgeschlagenen Modell vor allem im Bereich Unabhängigkeit und der Notwendigkeit einer eigenen Rechtspersönlichkeit noch Verbesserungsbedarf.

Das Pilotprojekt SKMR

Die Entstehung des SKMR geht auf die Forderung von 100 Nicht-Regierungs-Organisationen, Gewerkschaften, kirchlichen Institutionen und Persönlichkeiten im Sommer 2001 zurück, welche die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) in der Schweiz verlangten. Es folgten im Dezember 2001 die parlamentarischen Initiativen von Vreni Müller-Hemmi im Nationalrat und Eugen David im Ständerat zur Schaffung einer „Eidgenössischen Kommission für Menschenrechte“. Der Bundesrat entschied am 1. Juli 2009, ein universitäres Dienstleistungszentrum als zeitlich beschränktes Pilotprojekt zu schaffen.

Das SKMR wurde im Mai 2011 eröffnet. Auf der Grundlage der im April 2015 abgeschlossenen, externen Evaluation des SKMR entschied der Bundesrat am 1. Juli 2015, das Mandat des SKMR zu verlängern, bis eine Nachfolgeorganisation errichtet ist, jedoch für maximal fünf Jahre. Der Bundesrat beauftragte am 29. Juni 2016 das EDA und das EJPD mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage. Am 28. Juni 2017 gelangte der Gesetzesvorentwurf zur Unterstützung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in die Vernehmlassung. Diese lief bis am 31. Oktober 2017. Mehr Informationen rund um die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution finden Sie auf unserer Website.

Die Schweizer Menschenrechtslage auch international im Fokus

Welche Schlussfolgerung der Bund aus der Vernehmlassung ziehen und mit welchen Änderungen die Vorlage nächstes Jahr dem Parlament unterbreitet wird, scheint also noch weitgehend offen zu sein. Die Erwartung, dass die Schweiz eine nach den Pariser Prinzipien der UNO ausgestaltete, Nationale Menschenrechtsinstitution errichtet, wie sie in den meisten europäischen Ländern besteht, manifestiert sich aber auch auf internationaler Ebene. Entsprechende Forderungen finden sich nicht nur in der Stellungnahme der OSZE zum bundesrätlichen Vorschlag, sondern auch in Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsausschusses und des Kommissars für Menschenrechte des Europarats. Beleg dafür sind auch die zahlreichen Empfehlungen von Staaten anlässlich der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat, die im November 2017 stattfand. Erfreulicherweise hat die Schweiz mittlerweile alle Empfehlungen zur NMRI akzeptiert, also auch diejenigen, welche die Erreichung der von den Pariser Prinzipien gesetzten Standards ausdrücklich verlangen.

„Die grosse Anzahl von Empfehlungen anlässlich der UPR zu verschiedensten Bereichen zeigt: Die Schweiz steht mit ihrer Menschenrechtspolitik im Rampenlicht.“

Die grosse Anzahl von Empfehlungen anlässlich der UPR zu verschiedensten Bereichen zeigt: Die Schweiz steht mit ihrer Menschenrechtspolitik im Rampenlicht. Dass die Schweiz von den 251 Empfehlungen 160 angenommen hat, ist positiv zu bewerten. Allerdings bleibt die Bilanz zwiespältig. So lehnte die Schweiz auch Empfehlungen ab, die zum Teil wenig Revolutionäres nahelegen, wie etwa der Rückzug von Vorbehalten zur Kinderrechtskonvention, die Schaffung eines Straftatbestandes der Folter, der Erlass gesetzlicher Grundlagen zum Schutz der LGBTI-Gemeinschaft vor Diskriminierung oder das Verbot, Kinder in Ausschaffungshaft zu nehmen.

Jörg Künzli, Direktor SKMR. (Bild: SKMR)

Rückblick auf die SKMR-Tätigkeiten

Das SKMR fokussierte sich im 2017 inhaltlich darauf, die bisherigen Themenschwerpunkte weiter zu vertiefen. So konnten verschiedene Projekte zu den Schwerpunkten Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentzug, Zugang zur Justiz und zum Umgang mit den Rechten von besonders verletzlichen Gruppen in der Praxis mit dem Fokus auf ältere Menschen in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Tagungen und Workshops zeigten an den Ergebnissen der Studien ein grosses Interesse. Die Herausforderung bleibt allerdings, die Erkenntnisse einem breiteren Publikum bekanntzumachen.

Der Jahresbericht 2017 gibt Ihnen einen Überblick über unsere Aktivitäten im vergangen Jahr und befasst sich darüber hinaus mit den Grund- und Menschenrechten von älteren Personen und mit dem Stand der Umsetzung der UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte im In- und Ausland – zwei Themen, die das SKMR seit längerer Zeit beschäftigen.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme und informative Lektüre.

 

Jörg Künzli, Direktor SKMR

 

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